Dienstrechtsreform: Innenministerium veröffentlicht Übersicht über die wesentlichen Inhalte und Änderungen

Am 12. August 2014 wurde das „Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ erlassen, das in seinen wesentlichen Teilen am 15.21-0404-16/2012 1. Januar 2015 in Kraft treten wird (GVBI. 8/2014, S. 472 ff.). Mit diesem Gesetz wird der durch die Föderalismusreform eröffnete Spielraum im Dienstrecht genutzt und ein modernes und zukunftsfähiges Beamtenrecht geschaffen. Eine umfassende Begründung zum Gesetzentwurf kann der Landtags-Drucksache 5/7453, S. 100 ff. entnommen werden. Bis zu einer Neuregelung der dienstrechtlichen Verwaltungsvorschriften und Richtliniengelten diese über den 1. Januar 2015 hinaus weiter, soweit sie nicht gegen die neuen gesetzlichen Vorschriften verstoßen. Eine Anpassung an die neue Rechtslage ist beabsichtigt.

Eine Übersicht über die wesentliche Inhalte und grundlegende Änderungen veröffentlichte mit Schreiben vom 10. Oktober 2014 nun das Thüringer Innenministerium.

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