tbb und DJG fordern Überprüfung der Eingruppierung aller Justizfachangestellten

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes über die Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht fordern die DJG Deutsche Justiz Gewerkschaft Thüringen und der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen eine generelle Überprüfung der Eingruppierung vom Dienstherrn.

Das BAG hatte am 9. September 2020 entschieden, dass die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L (TV-L EntgeltO) erfüllt, wenn innerhalb von Arbeitsvorgängen, die mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit ausmachen, schwierige Tätigkeiten in rechtlich erheblichem Ausmaß erbracht werden müssen. Dabei kann auch die gesamte Tätigkeit der Beschäftigten aus einem einheitlichen Arbeitsvorgang bestehen. Maßgeblich für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs sei allein das Arbeitsergebnis, nicht die tarifliche Wertigkeit der Einzeltätigkeiten.

Schwierigen Tätigkeiten in rechtlich erheblichem Umfang

Bei der Bewertung der Arbeitsvorgänge genügt es für die Erfüllung der tariflichen Anforderung der „schwierigen Tätigkeiten“, wenn solche innerhalb des jeweiligen Arbeitsvorgangs in rechtlich erheblichem Umfang anfallen. Nicht erforderlich ist, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs schwierige Tätigkeiten ihrerseits in dem von § 12 Abs. 1 Satz 4 und 7 TV-L bestimmten Maß – vorliegend also mindestens zur Hälfte, zu einem Drittel oder zu einem Fünftel – anfallen. Diese nach den tarifvertraglichen Regelungen maßgebliche Grundregel gilt uneingeschränkt auch bei einer Eingruppierung nach den besonderen Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (Teil II Abschnitt 12.1 TV-L EntgeltO). Entgegen der Auffassung des beklagten Landes steht dieser Auslegung nicht ein anderer Wille der Tarifvertragsparteien entgegen. Ein solcher hat in den tarifliche Eingruppierungsbestimmungen nicht den erforderlichen Niederschlag gefunden.

Forderungen des dbb

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 20. Dezember 2018 haben die zuständigen Gremien des dbb nach ausführlicher Diskussion folgende Forderungen zu den Einkommensrunden mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie dem nicht in der TdL vertretenen Land Hessen beschlossen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens 200 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro
  • Erhöhung der Pflegetabelle zusätzlich um 300 Euro
  • Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden
  • Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs- /praxisintegrierten dualen Studiengängen

Weitere Forderungen:

  • Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung, die die Arbeit der heutigen Beschäftigten angemessen honoriert
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte, insbesondere Realisierung der Paralleltabelle
  • Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechselschicht / Schichtarbeit in Unikliniken und Krankenhäusern um 50 Prozent
  • Erhöhung des Samstagszuschlags in Universitätskliniken und Krankenhäusern auf 20 Prozent
  • Erhöhung des Urlaubs für Auszubildende / Praktikanten auf 30 Tage
  • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Beamtenbereich

Alle weiteren Informationen zur Einkommensrunde finden Sie auf der Sonderseite des dbb unter www.dbb.de/einkommensrunde

Sonderinfo

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 28-02.2018 – 4 AZR 816/16 seine bisherige Rechtsauffassung korrigiert. Dies könnte im begründeten Einzelfall zu einer besseren Eingruppierung für Beschäftigte in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften führen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich anlässlich seiner Entscheidung mit der Eingruppierung einer Beschäftigten in der Geschäftsstelle beim Bundesgericht befasst und neue Maßstäbe in der Frage der Zusammenhangstätigkeit gesetzt.
Die Arbeit der betroffenen Kollegin beim Bundesgericht umfasst alles vom Eingang der Klage bis zur Weglegung der Akte. Diese Tätigkeit hat das BAG als einen Arbeitsvorgang bewertet.
Eine Neubewertung der Arbeit in den Serviceeinheiten oder Geschäftsstellen könnte eventuell zu einer höheren Eingruppierung (kleine E 9 TV-L) führen.
Ein Antrag auf Feststellung einer höheren Eingruppierung können betroffene Beschäftigte in den Geschäftsstellen und Serviceeinheiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften stellen.

Ihre DJG ist dabei sehr gerne behilflich.

Jahresmitgliederversammlung

Zur diesjährigen Jahresmitgliederversammlung der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Thüringen mit anschließender Wahl des Vorstandes begrüßten die Mitglieder den Vorsitzenden des Thüringer
Beamtenbundes, Helmut Liebermann. In seinen Ausführungen dankte er dem ehrenamtlich  arbeitenden Vorstand.

Im Weiteren stellte er deutlich dar, dass die tbb Dachorganisation sich auch für die Belange der Mitglieder der DJG verantwortlich zeigt. Liebermann informierte weiterhin, dass eine Überarbeitung der Entgeltordnung in Arbeit ist. Des Weiteren ging er nochmals auf die erreichten Erfolge wie die vergangenen Tarifverhandlungen, die Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten, die Arbeitszeitverordnung und ebenfalls auf die Beteiligungsverfahren wie zum Beispiel bei der Gebietsreform ein.

Helmut Liebermann versprach den Mitgliedern, die Situation der Wachtmeister nochmals mehr in den Fokus zu nehmen.

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Es darf keine Unterschiede der Würdigung der zum G-20 eingesetzten Polizisten geben

Pressemitteilung unserer Kollegen aus der Polizei vom 10. Juli 2017:

DPolG fordert 3 Tage Sonderurlaub für die in Hamburg eingesetzten Kolleginnen und Kollegen

Grundsätzlich begrüßt die Deutsche Polizeigewerkschaft Thüringen e.V. (DPolG) die vom Innenminister Dr. Poppenhäger angekündigte Würdigung der außerordentlichen Leistungen der zum G-20 eingesetzten Kolleginnen und Kollegen mit einem Tag Sonderurlaub.

Die 450 Thüringer Kolleginnen und Kollegen wurden bei ihrem Einsatz in der Hansestadt dauerhaft bis zur physischen und teilweise auch psychischen Leistungsfähigkeit gefordert. „Als Gewerkschaft begrüßen wir, dass sich die Landesregierung entschlossen hat, diese Leistung mit Sonderurlaub zu würdigen“ erklärt hierzu der DPolG Landesvorsitzende, Jürgen Hoffmann.

Unsere Thüringer Polizistinnen und Polizisten verrichteten ihren Dienst dabei gemeinsam mit Kollegen aus anderen Bundesländern. Bundesländer, wie beispielsweise Berlin, Hamburg, oder Niedersachsen haben sich ebenfalls entschieden, die Leistungen ihrer in der Hansestadt eingesetzten Kollegen mit Sonderurlaub zu würdigen.

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Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung

Vier Änderungsanträge zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung
Erste Anhebung der Zahlungen zum 1. Juli

Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte: Das sollte gemäß Entwurf des Kabinetts für 2017 und 2018 jeweils mit drei Monaten Verzögerung zum 1. April vorgenommen werden.

Am Freitag, dem 16. Juni tagte der Finanzausschuss und beschloss, wesentliche Änderungen am Kabinettsentwurf vorzunehmen und insgesamt vier diesem Ausschuss vorgelegte Änderungsanträge dem Plenum zur Annahme zu empfehlen:

  1. Antrag der r2g-Koalition: Übertragung nicht jeweils zum 1. April, sondern jeweils zum 1. Januar, und damit zeitgleich zur Tariferhöhung.
  2. Antrag der CDU-Fraktion: Übertragung nicht jeweils zum 1. April, sondern jeweils zum 1. Januar, und damit zeitgleich zur Tariferhöhung.
  3. Antrag der r2g-Koalition: Lehrkräfte an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule erhalten die gleiche Zulage wie Beamte des Einsatzdienstes im Brand- und Katastrophenschutz.
  4. Antrag der r2g-Koalition: Die Justizvollzugszulage wird an die Polizeivollzugszulage angeglichen (bisher 98,72 €, neu 131,08 € ab dem dritten Dienstjahr, 65,54 € im zweiten Dienstjahr).

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Gemeinsame Beratung im Justizministerium

Treffen von Jürgen Hoffmann mit Justizminister Lauinger
Unsere Partnergewerkschaft aus dem TBB zu Gast im  TMMJV.

Erfurt (RS) – Wie bereits im POLIZEISPIEGEL berichtet wurde, wird die DPolG zukünftig ebenfalls die Interessen der Beschäftigten der Thüringer Justiz aus gewerkschaftlicher Perspektive vertreten.

Dabei ist es aus Sicht der DPolG notwendig, rechtzeitig das Gespräch mit dem Dienstherren zu suchen und im Rahmen eines offenen Meinungsaustausches die gegenseitigen Positionen kennen zu lernen. Aus diesem Grund wandte sich die DPolG an den Thüringer Justizminister Dieter Lauinger mit der Bitte um einen gemeinsamen Gesprächstermin. Dieser wurde auch umgehend entsprochen, und so gab es am 8. März ein erstes gemeinsames Gespräch zwischen dem Justizministerium und der DPolG, zu welchem neben dem Minister auch der Abteilungsleiter Strafvollzug, Thomas Schneider zugegen war.

Bereits zu Beginn des Gespräches betonte Lauinger, dass er keine Probleme darin sieht, wenn eine weitere Gewerkschaft, wie die DPolG Thüringen e.V. um Mitglieder wirbt und die Interessen dieser wirkungsvoll vertritt.

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Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten: Wertschätzung sieht anders aus Liebermann: „Bayern-Bonus“ und „Thüringen-Malus“ legen Zeugnis ab von hoher und geringer Wertschätzung

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat erstmals am 28. Februar ihre Vorstellungen zur übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten des Landes und der Kommunen in Thüringen bekannt gegeben.

  • lineare Erhöhung der Entgelte um 1,8 % ab 1. April 2017 (0,2% Zuführung zur Versorgungsrücklage) und
  • weitere 2,35 % (erstmalig keine Absenkung um 0,2% mehr) ab 1. April 2018
  • Erhöhung der allgemeinen Stellenzulage von bisher 20,48 Euro um 25,00 Euro für die unteren Besoldungsgruppen bis A8.
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge ab 1. April für die Jahre 2017 und 2018 um jeweils 35,00 Euro

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Einkommensrunde 2017 Landesbeschäftigte fordern deutliches Einkommensplus

Einkommensrunde 2017
Landesbeschäftigte fordern deutliches Einkommensplus

6 Prozent für Arbeitnehmer und Beamte der Länder

6 Prozent Einkommensplus lautet die Forderung des dbb für die Einkommensrunde im öffentlichen Dienst der Länder. ‚Die Landesbeschäftigten hinken den Kolleginnen
und Kollegen bei Bund und Kommunen jetzt schon um rund vier Prozent hinterher‘, erklärte dazu der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 14. Dezember 2016
in Berlin. ‚Diese wachsende Einkommensschere müssen wir schließen. Spürbare Gehaltszuwächse sind hierbei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch
wichtig für die Konkurrenzfähigkeit der Länder auf einem immer umkämpfteren Arbeitsmarkt.‘

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Analyse und Perspektiven der Beschäftigtensituation

Kleine Anfrage 1260 und 1261

des Abgeordneten Jens Krumpe (fraktionslos)

Analyse und Perspektiven der Beschäftigtensituation in der
Thüringer Landesverwaltung – Teil I und II

Die Anworten der Landesregierung bringen ernüchternde Zahlen zu Tage:

Analyse und Perspektiven der Beschäftigtensituation in der Thüringer Landesverwaltung – Teil I
Analyse und Perspektiven der Beschäftigtensituation in der Thüringer Landesverwaltung – Teil II