Die Klage eines Beamten mit dem alleinigen Ziel, dass der von ihm wahrgenommene Dienstposten höher bewertet wird, ist unzulässig. Für eine solche Klage fehlt dem Beamten die entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
ronnymohr
Arbeitsgruppe VKGR (Verwaltungs-, Kommunal- und Gebietsreform) des TBB
Unser Landesverband arbeiten in der Arbeitsgruppe VKGR (Verwaltungs-, Kommunal- und Gebietsreform) des TBB mit. Für Fragen und ergänzende Forderungen sprecht uns bitte an. Euer DJG Vorstand
Besoldungsanpassungsgesetz nicht vor Dezember, angekündigte Besoldungserhöhung dann rückwirkend ab September
Rückwirkend zum 1. März 2015 stiegen auch in Thüringen die Gehälter der Angestellten im Öffentlichen Dienst, rückwirkend zum 1. Januar 2015 die Diäten der Abgeordneten des Thüringer Landtages. Die Besoldungsanpassung für die Thüringer Landes- und Kommunalbeamten wird dem gegenüber voraussichtlich erst ab Dezember kommen, dann rückwirkend zum 1. September dieses Jahres.
Die Besoldungsanpassung für die Beamten wird durch ein Besoldungsanpassungsgesetz geregelt.
Anpassung mit 6 Monaten Verzögerung
Mit dem vorliegenden Entwurf ist eine Anhebung der Bezüge zum 1. September 2015 um 1,9 sowie zum 1. September 2016 um weitere 2,1 Prozent, mindestens aber 75 Euro, vorgesehen. Die Erhöhungen stellen eine wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses dar, da die dort vereinbarten Anpassungen systemgerecht zum weiteren Aufbau der Versorgungsrücklage um 0,2 Prozent gemindert werden.
Gleichklang der Statusgruppen ohne Grund aufgegeben
Für den tbb ist dabei nach wie vor inakzeptabel, dass der bewährte Gleichklang der Statusgruppen durch die beabsichtigte sechsmonatige Verschiebung der Anpassungen der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber den Tarifbeschäftigten zu Lasten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter aufgegeben wird. Dies stellt eine einseitige Benachteiligung einer Beschäftigtengruppe dar, die nicht zu rechtfertigen ist.
Wann ist mit der Anpassung zu rechnen
Folgender weiterer Weg des Gesetzentwurfes ist aus heutiger Sicht anzunehmen:
2. Durchgang im Kabinett (Termin 1. September)
Zuleitung des Entwurf zum Parlament
Erste Lesung in der Plenumssitzung vom 9. bis 11. September.
Üblicherweise wird der Entwurf dann in den Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) zur Beratung überwiesen. Nächster Termin hier ist der 25. September.
Der HuFa bittet erfahrungsgemäß zahlreiche Verbände um Ihre Stellungnahme zum Entwurf (Stellungnahmefrist 4 Wochen).
Zum nächsten HuFa-Termin am 30. Oktober könnte dieser eine Beschlussempfehlung für das Parlament beschließen.
Nächster Termin für die Plenumssitzung ist 4. bis 6. November.
Wenn zu diesem Zeitpunkt das Gesetz verabschiedet werden sollte, könnte Mitte November die Anweisung zur Auszahlung der Anpassung mit dem Dezembergehalt erfolgen.
Dieser Beitrag stammt vom Thüringer Beamtenbund und Tarifunion www.tbb.info
Tarifabschluss Landesbeschäftigte – Russ: Einigung jetzt auf Landesbeamte übertragen
Die Einigung in den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) am 28. März 2015 in Potsdam hat der Zweite Vorsitzende und Verhandlungsführer des dbb beamtenbund und tarifunion, Willi Russ, als tragfähigen Kompromiss bezeichnet: „Die lineare Einkommenserhöhung um durchschnittlich 4,61 Prozent, mindestens 75 Euro, stellt sicher, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in den kommenden zwei Jahren einen echten Reallohngewinn verbuchen können und Anschluss an die Einkommensentwicklung bei Bund und Kommunen halten. Das war für uns der zentrale Benchmark.“
„Die Arbeitgeber haben hier lange gemauert und sich erst durch den Druck der Warnstreiks in den letzten Tagen eines Besseren belehren lassen. Jetzt kommt es darauf an, dieses gute Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten der Länder zu übertragen. Die Einkommensrunde Länder 2015 ist erst dann wirklich abgeschlossen“, so Russ weiter.
Beide Seiten hätten zudem Flexibilität in zentralen strukturellen Fragen bewiesen. Russ: „Die Gewerkschaften haben für die Zukunftssicherung der Zusatzversorgung eine Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrags akzeptiert, Einschnitte ins Leistungsrecht konnten verhindert werden und beim Thema Lehrereingruppierung haben die Arbeitgeber zur Kenntnis genommen, dass die Zeiten einseitiger Arbeitnehmerrichtlinien vorbei sind. Nach sechs Jahren teilweise zäher Verhandlungen haben wir dazu jetzt erstmals einen umfassenden Tarifvertrag und den konkret verabredeten Einstieg hin zur Paralleltabelle. Damit fallen endlich auch die 200 000 Lehrerinnen und Lehrer unter den Flächentarifvertrag.“
Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen in NRW
Kleine Anfrage 3002
des Abgeordneten
Dirk Wedel FDP im Landtag NRW
Wie viel Zeitguthaben der Angehörigen des nichtrichterlichen Dienstes wurde bei nordrhein-westfälischen Gerichten und Staatsanwaltschaften gekappt?
Die Anworten der Landesregierung bringen ernüchternde Zahlen zu Tage:
Parlamentsdokumentation NRW
Dienstrechtsreform: Innenministerium veröffentlicht Übersicht über die wesentlichen Inhalte und Änderungen
Am 12. August 2014 wurde das „Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ erlassen, das in seinen wesentlichen Teilen am 15.21-0404-16/2012 1. Januar 2015 in Kraft treten wird (GVBI. 8/2014, S. 472 ff.). Mit diesem Gesetz wird der durch die Föderalismusreform eröffnete Spielraum im Dienstrecht genutzt und ein modernes und zukunftsfähiges Beamtenrecht geschaffen. Eine umfassende Begründung zum Gesetzentwurf kann der Landtags-Drucksache 5/7453, S. 100 ff. entnommen werden. Bis zu einer Neuregelung der dienstrechtlichen Verwaltungsvorschriften und Richtliniengelten diese über den 1. Januar 2015 hinaus weiter, soweit sie nicht gegen die neuen gesetzlichen Vorschriften verstoßen. Eine Anpassung an die neue Rechtslage ist beabsichtigt.
Einkommensrunde 2015 – dbb beamtenbund und tarifunion
- Erhöhung der Tabellenentgelte (TV-L und TVÜ-Länder) um 5,5 Prozent, mindestens einer Sozialen Komponente von 175 €
- Erhöhung der Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und Pflege, TV Prakt-L) um 100 Euro
- Laufzeit 12 Monate
- Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags in Krankenhäusern auf 20 %, wie für alle anderen Beschäftigten
- Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich
- 30 Tage Urlaub für alle Auszubildenden
- Dauerhafte Übernahme aller Auszubildenden im Länderbereich
- Wegfall der sachgrundlosen Befristung
- Schaffung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte
Positionspapier der Deutschen Justiz-Gewerkschaft:
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte
Stellungnahme des dbb zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die Bundesregierung am Morgen des 11. Dezember 2014 nochmals nachdrücklich aufgefordert, von dem geplanten Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit abzusehen. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt kritisierte wenige Stunden vor der Abstimmung zum Tarifeinheitsgesetz im Bundeskabinett die geplanten tiefgreifenden Einschnitte in das bewährte deutsche Arbeitskampfrecht: „Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“141110_dbb_stellungnahme_gesetzentwurf_tarifeinheit
Die Unverzichtbaren
Die Unverzichtbaren: DBB startet Nachwuchskampagne für Öffentlichen Dienst.
Eine bundesweite Nachwuchskampagne für den öffentlichen Dienst hat der dbb beamtenbund und tarifunion Anfang Dezember 2013 in Berlin gestartet.