Besoldungsanpassungsgesetz nicht vor Dezember, angekündigte Besoldungserhöhung dann rückwirkend ab September

Rückwirkend zum 1. März 2015 stiegen auch in Thüringen die Gehälter der Angestellten im Öffentlichen Dienst, rückwirkend zum 1. Januar 2015 die Diäten der Abgeordneten des Thüringer Landtages. Die Besoldungsanpassung für die Thüringer Landes- und Kommunalbeamten wird dem gegenüber voraussichtlich erst ab Dezember kommen, dann rückwirkend zum 1. September dieses Jahres.

Die Besoldungsanpassung für die Beamten wird durch ein Besoldungsanpassungsgesetz geregelt.

Anpassung mit 6 Monaten Verzögerung

Mit dem vorliegenden Entwurf ist eine Anhebung der Bezüge zum 1. September 2015 um 1,9 sowie zum 1. September 2016 um weitere 2,1 Prozent, mindestens aber 75 Euro, vorgesehen. Die Erhöhungen stellen eine wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses dar, da die dort vereinbarten Anpassungen systemgerecht zum weiteren Aufbau der Versorgungsrücklage um 0,2 Prozent gemindert werden.

Gleichklang der Statusgruppen ohne Grund aufgegeben

Für den tbb ist dabei nach wie vor inakzeptabel, dass der bewährte Gleichklang der Statusgruppen durch die beabsichtigte sechsmonatige Verschiebung der Anpassungen der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber den Tarifbeschäftigten zu Lasten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter aufgegeben wird. Dies stellt eine einseitige Benachteiligung einer Beschäftigtengruppe dar, die nicht zu rechtfertigen ist.

Wann ist mit der Anpassung zu rechnen

Folgender weiterer Weg des Gesetzentwurfes ist aus heutiger Sicht anzunehmen:

2. Durchgang im Kabinett (Termin 1. September)
Zuleitung des Entwurf zum Parlament
Erste Lesung in der Plenumssitzung vom 9. bis 11. September.
Üblicherweise wird der Entwurf dann in den Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) zur Beratung überwiesen. Nächster Termin hier ist der 25. September.
Der HuFa bittet erfahrungsgemäß zahlreiche Verbände um Ihre Stellungnahme zum Entwurf (Stellungnahmefrist 4 Wochen).
Zum nächsten HuFa-Termin am 30. Oktober könnte dieser eine Beschlussempfehlung für das Parlament beschließen.
Nächster Termin für die Plenumssitzung ist 4. bis 6. November.
Wenn zu diesem Zeitpunkt das Gesetz verabschiedet werden sollte, könnte Mitte November die Anweisung zur Auszahlung der Anpassung mit dem Dezembergehalt erfolgen.

Dieser Beitrag stammt vom Thüringer Beamtenbund und Tarifunion www.tbb.info

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