Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung

Vier Änderungsanträge zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung
Erste Anhebung der Zahlungen zum 1. Juli

Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte: Das sollte gemäß Entwurf des Kabinetts für 2017 und 2018 jeweils mit drei Monaten Verzögerung zum 1. April vorgenommen werden.

Am Freitag, dem 16. Juni tagte der Finanzausschuss und beschloss, wesentliche Änderungen am Kabinettsentwurf vorzunehmen und insgesamt vier diesem Ausschuss vorgelegte Änderungsanträge dem Plenum zur Annahme zu empfehlen:

  1. Antrag der r2g-Koalition: Übertragung nicht jeweils zum 1. April, sondern jeweils zum 1. Januar, und damit zeitgleich zur Tariferhöhung.
  2. Antrag der CDU-Fraktion: Übertragung nicht jeweils zum 1. April, sondern jeweils zum 1. Januar, und damit zeitgleich zur Tariferhöhung.
  3. Antrag der r2g-Koalition: Lehrkräfte an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule erhalten die gleiche Zulage wie Beamte des Einsatzdienstes im Brand- und Katastrophenschutz.
  4. Antrag der r2g-Koalition: Die Justizvollzugszulage wird an die Polizeivollzugszulage angeglichen (bisher 98,72 €, neu 131,08 € ab dem dritten Dienstjahr, 65,54 € im zweiten Dienstjahr).

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Dienstrechtsreform: Innenministerium veröffentlicht Übersicht über die wesentlichen Inhalte und Änderungen

Am 12. August 2014 wurde das „Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ erlassen, das in seinen wesentlichen Teilen am 15.21-0404-16/2012 1. Januar 2015 in Kraft treten wird (GVBI. 8/2014, S. 472 ff.). Mit diesem Gesetz wird der durch die Föderalismusreform eröffnete Spielraum im Dienstrecht genutzt und ein modernes und zukunftsfähiges Beamtenrecht geschaffen. Eine umfassende Begründung zum Gesetzentwurf kann der Landtags-Drucksache 5/7453, S. 100 ff. entnommen werden. Bis zu einer Neuregelung der dienstrechtlichen Verwaltungsvorschriften und Richtliniengelten diese über den 1. Januar 2015 hinaus weiter, soweit sie nicht gegen die neuen gesetzlichen Vorschriften verstoßen. Eine Anpassung an die neue Rechtslage ist beabsichtigt.

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