Gemeinsame Beratung im Justizministerium

Treffen von Jürgen Hoffmann mit Justizminister Lauinger
Unsere Partnergewerkschaft aus dem TBB zu Gast im  TMMJV.

Erfurt (RS) – Wie bereits im POLIZEISPIEGEL berichtet wurde, wird die DPolG zukünftig ebenfalls die Interessen der Beschäftigten der Thüringer Justiz aus gewerkschaftlicher Perspektive vertreten.

Dabei ist es aus Sicht der DPolG notwendig, rechtzeitig das Gespräch mit dem Dienstherren zu suchen und im Rahmen eines offenen Meinungsaustausches die gegenseitigen Positionen kennen zu lernen. Aus diesem Grund wandte sich die DPolG an den Thüringer Justizminister Dieter Lauinger mit der Bitte um einen gemeinsamen Gesprächstermin. Dieser wurde auch umgehend entsprochen, und so gab es am 8. März ein erstes gemeinsames Gespräch zwischen dem Justizministerium und der DPolG, zu welchem neben dem Minister auch der Abteilungsleiter Strafvollzug, Thomas Schneider zugegen war.

Bereits zu Beginn des Gespräches betonte Lauinger, dass er keine Probleme darin sieht, wenn eine weitere Gewerkschaft, wie die DPolG Thüringen e.V. um Mitglieder wirbt und die Interessen dieser wirkungsvoll vertritt.

Probleme müssen rechtzeitig angesprochen werden

Wenn Probleme nachhaltig gelöst, oder gar ihre Verstärkung vermieden werden soll, ist es erforderlich, diese auch rechtzeitig anzusprechen und gemeinsam mit dem Dienstherren nach Lösungen für diese zu suchen. Schließlich ist es auch im Interesse der Gewerkschaftsmitglieder, den Arbeitsalltag zu erleichtern, statt sich neben den eigentlichen Aufgaben, immer wieder mit anstehenden Sorgen und Nöten im Dienstalltag zu beschäftigen.

So sprach der Landesvorsitzende Hoffmann gleich drei Themenkomplexe an, welche es im Interesse der Kollegen in der Justiz zu lösen gilt.

Beförderungen sind Motivation im Dienstalltag

Das ist zum einen das nicht nur in der Polizei immer wieder leidige Thema der Beförderungen. Hier wird die DPolG darauf drängen, dass die Beförderungsquote von 5% eingehalten und umgesetzt wird. Dabei ist es jedoch auch der Gewerkschaft bewusst, dass Beförderungen ein nicht immer leicht zu bewältigendes Problem darstellt, welches auch von allen Mitgliedern gleichermaßen verstanden und mit getragen wird. Ebenso ist es auch nicht möglich, alle Kollegen gleichzeitig zu befördern. Auch wenn dies den Wünschen vieler Kolleginnen und Kollegen entsprechen würde.

Oft fehlt hier das notwendige Verständnis und es kommt immer wieder zu Konkurrentenstreitigkeiten, welche auf dem Klageweg ausgetragen werden. Das Ergebnis solcher Klagen sind dann blockierte Beförderungen, welche nicht selten zu noch mehr Frust im Kollegenkreis führen.

Dieser Ansicht stimmte auch Lauinger zu und er warb dafür, bereits im Vorfeld anstehender Beförderungen für ein Verständnis zu den Entscheidungen, wer konkret befördert wird, und wer aus den unterschiedlichsten Gründen noch auf seine Beförderung warten muss, zu werben. Am Ende würden alle profitieren, denn erst wenn kein Beförderungsstau entsteht, wird es möglich sein, Beförderungen zügig und der beruflichen Karriere angemessen umzusetzen. Eine Auffassung, welche auch die Zustimmung der DPolG findet.

Beförderungen im September

Entsprechend den Aussagen des Justizministers werden die Beförderungen in diesem Jahr im September vollzogen, wobei Lauinger betonte, dass er keine andere Beförderungsquote versprechen kann.

Dennoch sieht Lauinger beim Thema Beförderungen durchaus Spielraum. So kann er sich vorstellen, dass Beförderungen schneller und nicht mehr nur zu einem festen Termin durchgeführt werden. Hierzu müssten jedoch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Auch die DPolG steht solch einem Ansinnen aufgeschlossen gegenüber. Denn zeitnah zu den erbrachten Leistungen durchgeführte Beförderungen würden sich nach Ansicht von Hoffmann bei den Kolleginnen und Kollegen auch positiv auf die Motivation im Dienst auswirken.

Schutz der Kollegen im Dienst ist unabdingbar

Ein zweiter Schwerpunkt, welcher seitens der DPolG angesprochen wurde, ist der unbedingte Schutz der Kollegen bei der Ausführung ihres Dienstes. Ein Thema, welches die Kollegen in der Justiz ebenso betrifft, wie auch die in der Polizei tätigen Kolleginnen und Kollegen betrifft. Da ist wohl auch der Justizminister der richtige Ansprechpartner, denn Gesetzgebung und juristische Aufarbeitung liegen nun einmal in seinem Ressort.

Besonderen Stellenwert bekam dieses Thema auch, da bereits bekannt war, dass sich Thüringen am 10. März bei der Abstimmung zur geplanten Gesetzesverschärfung in Fällen von Gewalt gegen Polizisten, im Bundesrat enthalten wird. Diese Enthaltung beruhte darauf, dass sich die Koalitionspartner nicht einig werden konnten. Während Innenminister Dr. Poppenhäger des Gesetz befürwortet, sehen die Grünen keinen Sinn in einer entsprechenden Gesetzes Verschärfung.

Nun ist es nicht die Aufgabe einer Gewerkschaft, Gesetze zu beschließen, bzw. für deren Umsetzung und Einhaltung zu sorgen. Das obliegt den Kollegen zumindest in Teilen bei der Ausübung ihrer Dienstpflichten. Erste Priorität hat jedoch der bestmögliche Schutz der Kolleginnen und Kollegen im Dienst. Und dies unabhängig davon, ob sie in der Justiz, dem Vollzug, oder der Polizei tätig sind. So lag es nahe, dass Hoffmann das Gespräch nutzte, um den Justizminister, welcher auch Mitglied der Grünen ist, nach seinen Beweggründen für die Ablehnung zu fragen.

Schärfere Gesetze sind nur ein symbolischer Akt

Lauinger erläuterte, dass er es nicht für sinnvoll hält, die Gesetze weiter zu verschärfen. Nach seiner Ansicht ist die geplante Erhöhung des Strafrahmens ein rein symbolischer Akt, welcher nicht dazu führen wird, die Ursachen für Gewalt gegen Bedienstete des Staates zu beseitigen. Er sprach von politischen Versprechen, die eine Erwartungshaltung erzeugen, welche jadoch nicht erfüllt werden kann.

Einig waren sich DPolG und Justizministerium jedoch darüber, dass sich für die Beamten und Angestellten- egal, ob in der Polizei, oder der Justiz – die Anfeindungen bei der Ausübung ihres Dienstes verschärft haben. Es sind nicht mehr nur einzelne Ausnahmen, welche hier verzeichnet werden. Es hat sich in der Gesellschaft etwas entwickelt, was nur durch diese wieder entschärft werden kann. Das bedeutet einerseits, dass man eine gesamtgesellschaftliche Debatte anstoßen muss.

Andererseits ist es jedoch auch notwendig, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten konsequenter umsetzen muss. Konkret bedeutet dies, dass zwischen Straftat, bzw. Vergehen und der Bestrafung nicht ein Zeitraum liegen darf, in welchem die Täter ihre Tat nahezu vergessen haben. Man war sich einig, dass es dringend notwendig ist, dass der Zeitraum zwischen Tat und juristischer Ahndung wesentlich verkürzt werden muss. Ob, und wie das gelingt, wird sich in Zukunft zeigen. Die DPolG wird im Interesse der Sicherheit der Kolleginnen Kollegen nicht nachlassen, die konsequente Umsetzung dieses Vorhabens zu fordern.

Ausrüstung in der Justiz muss den Standard der Polizei erreichen

Ein drittes Problem, welches seitens der DPolG angesprochen wurde, ist die Ausrüstung der Kollegen in der Justiz. Hier forderte Hoffmann, dass auch in der Justiz und im Strafvollzug der gleiche Standard erreicht werden muss, wie er mittlerweile bei der Polizei üblich ist.

Seitens des Justizministeriums wurde hier erklärt, dass die persönliche Ausstattung der Beamten nicht das Problem darstellt. Jedoch räumte Lauinger ein, dass es bei der Sicherheitstechnik durchaus Nachholbedarf gibt.

Diesen, so Lauinger, könnte man in Zukunft sicher leichter beheben, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Nach seinen Aussagen steht jedem Ministerium in diesem Jahr mehr Geld zur Verfügung. Geld, welches es ermöglicht, auch über Dinge nachzudenken, für die in der Vergangenheit kein Geld vorhanden war.

Diese Aussage wird die DPolG ernst nehmen und nach Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort Vorschläge unterbreiten, welche dringend erforderlich sind, um die tägliche Arbeit zu erleichtern.

Nur wenn etwas schief läuft stehen Justiz und Vollzug im Fokus der Öffentlichkeit

Anders, als bei der Polizei, findet die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in der Justiz und im Strafvollzug weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit statt. Was nicht zuletzt auch daran liegt, dass nur ein verhältnismäßig geringer Teil der Bevölkerung betroffen ist. Nur, wenn einmal etwas schief läuft, dann gerät die Arbeit in den Fokus der Öffentlichkeit. Das bedeutet auch für eine Gewerkschaft, wie die DPolG eine besondere Herausforderung. Werden doch die Anliegen der Kollegen in diesem Bereich weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit umzusetzen sein. Für die DPolG bedeutet dies, dass nicht die öffentliche Konfrontation die erste Wahl sein wird, sondern ein intensiver Dialog mit den Dienstherren dazu führen soll, entstandene Probleme zu lösen, bzw. diese erst gar nicht erst aufkommen zu lassen. Eine Vorgehensweise, welche auch seitens des Justizministeriums unterstützt wird. Ob der Minister in Zukunft auch zu seinem Wort stehen wird, muss sich jedoch erst noch erweisen.

Eine Hundertprozentige Zufriedenheit wird es wohl nicht geben

Auch eine Gewerkschaft wie die DPolG wird es wohl nicht erreichen, dass alle von ihr vertretenen Kolleginnen und Kollegen jederzeit und zu 100 Prozent  zufrieden sind. Dazu ist das Aufgabenspektrum zu umfangreich. Aber auch die individuellen Erwartungen der Kollegen an ihren Dienstalltag spielen eine nicht unwesentliche Rolle. Konzepte im Strafvollzug werden hier individuell unterschiedlich beurteilt. Jedoch ist es nun einmal auch die Pflicht jedes Beamten, hier die Vorgaben seines Dienstherren umzusetzen. Das ist auch für unsere Kollegen nicht immer einfach, denn sie sind es, welche erfahren müssen, dass sich zwischen einem gut gemeinten Konzept und der Realität im Dienstalltag so manche Lücke auftut. Hier zu vermitteln, und auf der Grundlage der Erfahrungen der Kollegen nach realistischen Konzepten und deren Umsetzung zu suchen, auch darin sieht die DPolG einen Schwerpunkt ihrer Arbeit.

Weitere Gespräche vereinbart

Es war das erste Gespräch zwischen Justizministerium und der DPolG. Ein Anfang wurde gemacht und zwar einer, der auf eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft hoffen lässt. Damit die kein einmaliges Ereignis bleibt, erklärten beide Seiten ihre Bereitschaft, den Dialog aufrecht zu erhalten, und in der Zukunft kontinuierlich fortzuführen. Ein Vorhaben, welches mit Sicherheit im Interesse der Kolleginnen und Kollegen liegt.