Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten: Wertschätzung sieht anders aus Liebermann: „Bayern-Bonus“ und „Thüringen-Malus“ legen Zeugnis ab von hoher und geringer Wertschätzung

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat erstmals am 28. Februar ihre Vorstellungen zur übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten des Landes und der Kommunen in Thüringen bekannt gegeben.

  • lineare Erhöhung der Entgelte um 1,8 % ab 1. April 2017 (0,2% Zuführung zur Versorgungsrücklage) und
  • weitere 2,35 % (erstmalig keine Absenkung um 0,2% mehr) ab 1. April 2018
  • Erhöhung der allgemeinen Stellenzulage von bisher 20,48 Euro um 25,00 Euro für die unteren Besoldungsgruppen bis A8.
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge ab 1. April für die Jahre 2017 und 2018 um jeweils 35,00 Euro

Zum Vergleich: am 17. Februar hatten sich die Tarifvertragsparteien im Wesentlichen auf die folgenden Eckpunkte geeinigt:

  • lineare Erhöhung der Entgelte um 2,0 % ab 1. Januar 2017 und
  • weitere 2,35 % ab 1. Januar 2018
  • davon abweichend Erhöhung der Monatsentgelte bis 3.200,- Euro zum 1. Januar 2017 um 75,- Euro (soziale Komponente – sog. Mindestbetrag)
  • Auszubildende erhalten eine Erhöhung ihrer Entgelte zum 1. Januar 2017 um 35,- Euro und zum 1. Januar 2018 um weitere 35,- Euro. Außerdem wurde für Auszubildende die Erhöhung des Urlaubsanspruchs um einen Tag auf 29 Tage/Jahr vereinbart.
  • Einführung einer sechsten Erfahrungsstufe in zwei Schritten zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018 für die oberen Entgeltgruppen ab E9
  • Laufzeit: 24 Monate

„Wenn die Landesregierung die Wertschätzung ihrer Beamten und Versorgungsempfänger ehrlich meint, ist die zeit- und inhaltsgleiche übertragung zwingend“, lautete eine Formulierung bereits in der Pressemitteilung des tbb zu diesem Thema vom 18. Februar dieses Jahres. „Unter der Maßgabe eines aktuellen Haushaltsüberschusses von 582,4 Millionen Euro sind die durch die dreimonatige Verschiebung verbundenen Minderausgaben von etwa 8,5 Millionen in keiner Weise mit begrenzten finanziellen Spielräumen begründbar, sondern senden lediglich ein Signal geringer Wertschätzung aus“, kommentiert der tbb-Vorsitzende Helmut Liebermann die Vorschläge der Finanzministerin.

Der bayerische Finanzminister Dr. Söder hatte bereits am 20. Februar verlautbart, dass er sich dafür einsetzen wird, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die bayerischen Beamten zu übertragen. „Das ist auch eine Anerkennung für die hervorragenden Leistungen der bayerischen Beamten. Insbesondere bei der Bewältigung der besonderen Herausforderungen der Flüchtlingskrise und der Sicherheitslage waren unsere Beamten besonderes gefordert. Polizisten, Lehrer, Justiz, Ausländerbehörden und Landratsämter haben Großartiges geleistet“, betonte Söder.

Gilt das für Thüringen nicht?

„Der Tarifabschluss ist keine Zusatzbelastung für den bayerischen Haushalt. Die entsprechende Tarifrunde ist bereits bei der Haushaltsplanung 2017/2018 berücksichtigt. Wir haben gut vorgesorgt und das Geld schon im Haushalt eingeplant“, so Söder. Klar, die finanziellen Möglichkeiten Thüringens und Bayerns unterscheiden sich extrem. Dass es Anfang 2017 eine Tariferhöhung geben würde, die auf den Beamtenbereich übertragen werden muss, kam aber in Thüringen auch nicht sonderlich überraschend. Klar, die Einführung einer Erfahrungsstufe 6 für die oberen Entgeltgruppen im Tarifbereich lässt sich nicht auf die Beamtenbesoldung übertragen. Ein Ausgleich dafür im Beamtenbereich (Bayern zahlt pro Person dafür einmalig 500 Euro „Bayern-Bonus“) wäre aber durchaus angemessen.

„Bayern-Bonus und Thüringen-Malus legen Zeugnis ab von hoher und geringer Wertschätzung“, fasst der tbb-Vorsitzende Helmut Liebermann zusammen. Es ist nunmehr zunächst Aufgabe des Kabinetts, die Vorstellungen der Finanzministerin zu bewerten und einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Die Abgeordneten haben schließlich das Letztentscheidungsrecht, was das Thüringer Besoldungsanpassungsgesetz beinhalten wird.