Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung

Vier Änderungsanträge zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung
Erste Anhebung der Zahlungen zum 1. Juli

Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte: Das sollte gemäß Entwurf des Kabinetts für 2017 und 2018 jeweils mit drei Monaten Verzögerung zum 1. April vorgenommen werden.

Am Freitag, dem 16. Juni tagte der Finanzausschuss und beschloss, wesentliche Änderungen am Kabinettsentwurf vorzunehmen und insgesamt vier diesem Ausschuss vorgelegte Änderungsanträge dem Plenum zur Annahme zu empfehlen:

  1. Antrag der r2g-Koalition: Übertragung nicht jeweils zum 1. April, sondern jeweils zum 1. Januar, und damit zeitgleich zur Tariferhöhung.
  2. Antrag der CDU-Fraktion: Übertragung nicht jeweils zum 1. April, sondern jeweils zum 1. Januar, und damit zeitgleich zur Tariferhöhung.
  3. Antrag der r2g-Koalition: Lehrkräfte an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule erhalten die gleiche Zulage wie Beamte des Einsatzdienstes im Brand- und Katastrophenschutz.
  4. Antrag der r2g-Koalition: Die Justizvollzugszulage wird an die Polizeivollzugszulage angeglichen (bisher 98,72 €, neu 131,08 € ab dem dritten Dienstjahr, 65,54 € im zweiten Dienstjahr).

Für diese Anträge wurde eine schriftliche Anhörung der Verbände bis 31. Juli 2017 festgelegt, so dass die Beschlussfassung des Landtags erst in der ersten Sitzung nach der Sommerpause (30. August bis 1. September) erfolgen kann.

Noch am gleichen Tag (16. Juni) hat das Thüringer Finanzministerium in einem Rundschreiben an die obersten Landesbehörden mitgeteilt, dass

  1. die Juli-Bezüge gemäß der (angehobenen) Tabellenwerte des Gesetzentwurfs unter dem Vorbehalt des (späteren) Inkrafttretens des Gesetzes gezahlt werden,
  2. die Nachzahlung für die Monate April bis Juni ebenfalls unter diesem Vorbehalt mit den Juli-Bezügen erfolgt,
  3. die Nachzahlung für die Monate Januar bis März so frühzeitig wie möglich nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag erfolgen wird.

Der tbb betrachtet es als einen Erfolg, dass damit eine zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses in greifbare Nähe gerückt ist und erkennt an, dass die Abgeordneten unsere Argumente zur zeitgleichen Übertragung aufgegriffen haben und umsetzen wollen. Sie bringen auf diese Weise ihre Wertschätzung für die Leistungen der Beamtinnen und Beamten zum Ausdruck.

Der tbb hält aber seine Kritik aufrecht, dass die Übertragung – sofern alles wie oben beschrieben umgesetzt wird – zwar zeitgleich, aber nicht vollständig inhaltsgleich erfolgt. Die pauschale Erhöhung der allgemeinen Zulage für die Besoldungsgruppen A6 bis A8 um 25 € plus die prozentuale Anhebung der Tabellenwerte entsprechen nicht in vollem Umfang dem Mindestbetrag von 75 €, der im Tarifbereich zur Anwendung kommt. Ein Ausgleich für die Einführung der Erfahrungsstufe 6 im Tarifbereich für die oberen Entgeltgruppen ist leider nicht vorgesehen worden.

Quelle: TBB